Antwort:

4. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den mit Ihnen individuell vereinbarten Leistungen. Sollten diese die Kosten des Pflegesatzes überschreiten, so werden sie privat in Rechnung gestellt. Ob eine Zuzahlung notwendig ist, erfahren Sie bereits im Erstgespräch, welches vor Aufnahme unserer Tätigkeit mit Ihnen geführt wird. Sollten die Kosten geringer als der Pflegesatz ausfallen, erhalten Sie bei der Wahl der Kombinationsleistung von der Pflegekasse automatisch ein anteiliges Pflegegeld.