Antwort:

5.Solange der bereits gestellte Pflegeantrag bei der Pflegekasse noch bearbeitet wird, müssen wir Ihnen die angefallenen Kosten privat in Rechnung stellen. Diese Kosten werden Ihnen in Höhe der genehmigten Pflegeeinstufung rückwirkend zum Tag der Antragsstellung erstattet.