Antwort:

9.Gerne führen wir die von den Pflegekassen geforderten Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI durch. Dieser Einsatz wird von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet (Ausnahmen bilden hier die Privatversicherten). Die Einsatzkosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen. Im Rahmen unserer Serviceleistungen setzen wir uns fristgerecht telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen passenden Termin zu vereinbaren.